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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 7 B 637/16   

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https://dejure.org/2016,17246
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 7 B 637/16 (https://dejure.org/2016,17246)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2016 - 7 B 637/16 (https://dejure.org/2016,17246)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 7 B 637/16 (https://dejure.org/2016,17246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit von Parkanlagen zum Wohnbereich bzgl. Abgrenzung als Wald; Erteilung einer Teilbaugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes

  • rechtsportal.de

    Zugehörigkeit von Parkanlagen zum Wohnbereich bzgl. Abgrenzung als Wald; Erteilung einer Teilbaugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 2 L 789/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 7 B 637/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 1973/97

    Erhaltung des Baumbestandes auf einem Nachbargrundstück; Einstufung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 7 B 637/16
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.11.2000 - 8 A 1973/97 -, BRS 63 Nr. 229.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    Sie sind gekennzeichnet durch eine überwiegend an gartenbaulichen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung, die sich insbesondere in einer gezielt geschaffenen Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Strauchflächen, Hecken, angelegten Wegen und besonderem Bodenbewuchs wie Zierrasen, Blumenrabatten oder ähnlichem zeigt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2016 - 7 B 637/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris Rn. 52; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.2000 - 8 A 1973/97 -, juris Rn. 23, und Beschluss vom 22.01.1988 - 10 A 1299/87 -, NVwZ 1988, 1048, 1049; VG Hannover, Urteil vom 12.06.2018 - 4 A 2002/18 -, juris Rn. 36) und eine dementsprechende Unterhaltung aufweisen (Endres, a.a.O., § 2 Rn. 41; Lückemeier in Düsing/Martinez, a.a.O., § 2 Rn. 8; Klose/Orf, a.a.O., § 2 Rn. 44).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2023 - 1 LB 671/20

    Zugleich als denkmalgeschützte Parkanlage qualifizierter bewirtschafteter Wald;

    In der forstrechtlichen Rechtsprechung wurde der Begriff der Parkanlage bislang vor allem verstanden als "eine überwiegend mit gartenbaulichen Mitteln gestaltete Fläche [...], in der eine ausgewogene Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Rasen-, Blumen- und Strauchflächen (Rabatten) besteht" (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 7 B 637/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11 - OVG Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, juris Rn. 31).

    In der Rechtsprechung wurde eine zum Wohnbereich gehörende Parkanlage bislang u. a. dann angenommen, wenn die Forstpflanzen dem unmittelbaren Wohnbereich zuzurechnen, der gärtnerischen Gestaltung der Fläche untergeordnet und in diese integriert sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 7 B 637/16 -, juris Rn. 4; OVG Münster, Urteil vom 17. November 2000 - 8 A 1973/97 -, juris Rn. 26).

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